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Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren Johann Wolfgang von Goethe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ikarus Tierbestattung KG („Verkäufer“)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgend abgefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte über den Verkauf, die Lieferung und/oder den Transport von Tierkadavern zwischen dem Verkäufer und dem Kunden. Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.140/1979 zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstücks dieses Gesetzes widersprechen.

1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten stets als abbedungen.

1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Verkäufers beziehungsweise der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.

2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen sechs Wochen ab dessen Zugang beim Verkäufer gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Verkäufer zustande. Der Verkäufer nimmt den Auftrag durch schriftliche Annahmeerklärung (Auftragsschein) oder durch Ausführung des Auftrages an.

2.3. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Unterlagen und Informationen auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit oder darauf zu prüfen, ob sie für den beabsichtigten Verwendungszweck des Kunden geeignet sind.

2.4. Dokumentationsmaterial jeder Art (für Qualitätsmanagement, zu Materialverfolgungszwecken oder für Ursprungszeugnisse) wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geliefert.

3. Lieferzeit / Termine

3.1. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt den Verkäufer bzw den von ihm beauftragten Dritten verlassen hat oder nach Versand-Unmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet worden ist. Vom Verkäufer nicht verschuldete Lieferhindernisse wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Zulieferungserschwernisse, Verkürzung und Ausfall der Arbeitszeit, Transporterschwernisse sowie behördliche Eingriffe bewirken eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen und -termine; jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.

3.2. Hat der Kunde Unterlagen, Genehmigungen oder Materialien bereitzustellen, beginnen die Lieferfristen nicht vor deren Bereitstellung. Der Beginn der Lieferzeit setzt zudem vollständige Klärung aller Fragen voraus.

3.3. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung seitens des Verkäufers setzt sowohl die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus als auch die Einhaltung der für den Auftrag wesentlichen Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungspflichten. Die Einwendung des nicht erfüllten Vertrags bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

3.4. Der Verkäufer bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Sollten Termine mit dem Kunden nicht haltbar sein, wird der Verkäufer den Kunden im Rahmen der Möglichkeiten rechtzeitig informieren und einen Ersatztermin vorschlagen. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Verkäufer eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreiben an den Verkäufer.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

4.1. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und Kosten für Verpackung und Transport.

4.2. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise, die auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren basieren. Sollten sich zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Lieferzeitpunkt diese Kostenfaktoren, insbesondere Material, Löhne, Fracht, Abgaben, etc ändern, ist der Verkäufer berechtigt, eine entsprechende Preisänderung vorzunehmen.

4.3. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.

4.4. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Verkäufer das Entgelt für sämtliche, im Rahmen weiterer mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge erbrachten Leistungen sofort fällig stellen. Für den Fall von Teilzahlungsvereinbarungen, die ausnahmslos schriftlich zu erfolgen haben, tritt im Fall des Verzugs mit nur einer Teilzahlung Terminverlust ein und ist diesfalls der gesamte offene Restbetrag binnen einer Woche ab Säumnis fällig.

4.5. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Waren werden für die Dauer von sechs Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert, wofür der Verkäufer eine Lagergebühr von € 5,00 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderwärtig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 20 % des Rechnungsbetrages, exklusive Umsatzsteuer als vereinbart; die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen.

4.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Verkäufers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Verkäufer schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

4.8. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder sind Umstände bekannt oder erkennbar, die nach dem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen des Verkäufers begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, auch solche Tatsachen, die schon bei Vertragsabschluss vorlagen, dem Verkäufer jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, oder nach Vertragsabschluss erkennbar wurden, so ist der Verkäufer unbeschadet weiterer Rechte in diesen Fällen berechtigt, die Belieferung einzustellen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder die Beibringung angemessener Sicherheiten zu verlangen. Werden derartige Sicherheiten nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten Frist erbracht, ist der Verkäufer unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

5. Gefahrübergang

5.1. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Die Übergabe der Ware erfolgt durch die Übergabe an den Transporteur, sei es durch den Verkäufer, sei es durch einen von diesem beauftragten Dritten. Dies gilt auch dann, wenn im Einzelfall eine andere Frachtkostenregelung vereinbart sein sollte (zB frei Haus). Verzögert sich die Zusendung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen gelieferten oder sonst übergebenen Waren bis zur Erfüllung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen vor. Jede Verpfändung ist untersagt. Der Kunde hat den Verkäufer stets über den genauen Verbleib der vorbehaltenen Ware zu unterrichten.

6.2. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom vereinbarten Eigentumsvorbehalt Gebrauch zu machen und die Ware auf Kosten des Käufers abholen zu lassen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Nimmt der Verkäufer diese Rechte nicht in Anspruch, hat dies keine Auswirkung auf deren Bestand.

6.3. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren oder Gegenständen durch den Kunden bleibt das Eigentumsrecht des Verkäufers an den neu geschaffenen Gegenständen (Anlagen) bestehen bzw überträgt der Kunde das ihm zustehende Eigentumsrecht an der neuen Sache an den Verkäufer.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln.

6.5. Bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist der Verkäufer zur Aussonderung der restlichen vorhandenen Warenbestände berechtigt. Das Aussonderungsrecht des Verkäufers erstreckt sich auch auf durch Weiterverkauf der gelieferten Waren entstandene Forderungen und Rechte.

6.6. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und diesem gleichzeitig sämtliche für eine Intervention notwendigen Unterlagen, insbesondere zur Erhebung einer Exszindierungsklage, zu übergeben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Exszindierungsklage zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall. Der Kunde hat den Verkäufer auch von allen Beschädigungen und Besitzwechseln der Kaufsache zu informieren.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1. Der Verkäufer ist bei wichtigen Gründen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, insbesondere bei Verzug des Kunden im Zuge einer Verpflichtung oder Obliegenheit, vor allem bei (Teil-)Zahlungsverpflichtungen oder Mitwirkungstätigkeiten, die die Ausführung der Bestellung unmöglich machen oder erheblich behindern.

7.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden die sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälliger Forderungen zu verlangen und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Lieferung der Ware zu fordern. Entspricht der Kunde diesem Verlangen nicht, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Nimmt der Verkäufer diese Rechte nicht in Anspruch, hat dies keine Auswirkung auf deren Bestand.

8. Gewährleistung

8.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel längstens binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden vorerst nur das Recht der Verbesserung und bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Verbesserung Austausch zu. Die Mängel werden nur bei berechtigter Mängelrüge behoben, wobei der Kunde dem Verkäufer alle zur Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Der Verkäufer ist berechtigt, die Verbesserung und den Austausch der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für den Verkäufer nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall steht dem Kunden ein angemessenes Preisminderungsrecht zu. Das Recht auf Wandlung wird ausdrücklich einvernehmlich ausgeschlossen.

8.2. Bei Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken, widrigenfalls es im Ermessen des Verkäufers steht, diese anzuerkennen.

8.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Verkäufers ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

8.4. Mängelrügen und Beanstandungen, die nicht innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe erfolgen, sind jedenfalls verspätet. Das Verspätungsrisiko für Mängelrügen und Beanstandungen liegt beim Auftraggeber. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.

8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate

8.6. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Wartung, ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, mangelhafte Einbauarbeiten, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse oder sonstige Einflüsse (z.B. Wasser, Frost, Hitze) entstanden sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Waren von fremder Seite oder durch Verarbeitung verändert worden sind, es sei denn der Kunde beweist, dass der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht.

8.7. Mängel, die der Kunde selbst zu vertreten hat und unberechtigte Reklamationen werden im Auftrag und auf Kosten des Kunden behoben.

8.8. Der Inhalt der vom Verkäufer verwendeten Prospekte, Beschreibungen, etc. sowie öffentliche Äußerungen, zB in der Werbung, werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn es wird ausdrücklich seitens des Verkäufers eine gewisse Eigenschaft der Ware zugestanden.

8.9. § 933b ABGB, wonach bei Verkäufen an Verbraucher der Kunde gegenüber dem Verkäufer auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist einen Regressanspruch hat, wird einvernehmlich abbedungen.

8.10. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

9. Haftung

9.1. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Das Vorliegen von grobem Verschulden hat der Kunde zu beweisen.

9.2. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine nicht rechtzeitige Fertigstellung entstehen (Verzugsschäden, insbesondere dann, wenn die Verzögerung auf schwerwiegende und unvorhersehbare Betriebsstörungen, Zulieferprobleme oder Ausbleiben von Arbeitskräften zurückzuführen ist). Eine Haftung, die durch fehlerhafte Verwendung des Leistungsgegenstandes entsteht, ist ausgeschlossen.

9.3. Schadenersatzforderungen verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Schadenersatzforderungen, die später als ein Jahr ab Übergabe gestellt werden, sind jedenfalls verspätet.

9.4. Regressansprüche gegen den Verkäufer, die sich aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ergeben, sind ausgeschlossen.

9.5. Der Höhe nach ist eine Haftung pro Schadensfall mit der Auftragssumme, jedenfalls aber mit der Höchsthaftungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufers begrenzt.

10. Sonstiges

10.1. Der Verkäufer ist berechtigt, sich für die Erfüllung seiner Vertragspflichten Dritter zu bedienen und/oder diese zu substituieren („Besorgungsgehilfe"). Die Beauftragung von Dritten erfolgt nach Wahl des Verkäufers entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Der Verkäufer wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügen. Werden Leistungen an Dritte im Wege der Substitution vergeben, haftet der Verkäufer nur für eine sorgfältige Auswahl des Dritten, nicht aber für die Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistung.

10.2. Der Kunde stimmt zu, dass die im Zuge der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes EDV-unterstützt gespeichert und bearbeitet werden. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Kundenpflege verwendet.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

11.2. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche und Verpflichtungen ist der Sitz des Verkäufers.

11.3. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Der Verkäufer ist aber berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

12. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

12.1. Der Vertragspartner stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich „Name", „Adresse", „Telefonnummer", „Fax-Nummer", „E-Mailadresse", „Internetadresse", „UID Nummer", „Bild" und Bankdaten (Kontonummer) zum Zweck der Auftragsabwicklung bei der Firma Ikarus Tierbestattung KG verarbeitet werden und die Daten gespeichert werden.

12.2. Diese Einwilligung kann jederzeit unter der E-Mailadresse office@ikarus-kg.at widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

12.3. Aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die erhobenen Daten auf jeden Fall 7 Jahre; darüber hinausgehend bis zur Beendigung eines allfälligen Rechtsstreits, fortlaufender Gewährleistungs- oder Garantiefristen aufbewahrt und gespeichert.